Ach ja, hier haben wir es:
siehe Seite
http://www.ecolight.ch/NewFiles/CCEA2.html
Zur Erläuterung: Schweizer Ecolights sind im Prinzip nach neuer deutscher Zulassungsvorschrift hergestellte ULs.
Frage: Dürfen Ecolights ins Ausland fliegen und dürfen ausländische UL's in die Schweiz einfliegen?
Antwort: Im Moment ist dies noch nicht geregelt. SMF und BAZL werden die Bedingungen zusammen mit dem Ausland erarbeiten und Lösungen bis Ende 2005 bereitstellen
Frage: Welche Lizenz ist nötig?
Antwort: Erwerb des nationalen RPPL mit mind. 30 Std. praktischer Ausbildung und PPL-Theorie. Für PPL-Inhaber mit SEP und/oder TMG ist eine Typen-Einweisung, welche von einem berechtigten Fluglehrer im Flugbuch bestätigt wird, ausreichend. Für das Upgrading von nationalem RPPL-ECO auf nationalen RPPL-SEP/TMG ist eine Difference-Training Zusatzausbildung nach RFP Art 57g mit Skilltest notwendig. Für ein Upgrading auf den JAR-PPL können gemäss europäischer Regelung maximal 10% der Ecolight-Stunden, höchstens aber 10 Stunden angerechnet werden. Für den Übungsnachweis zur Verlängerung von
nationalem RPPL-SEP/TMG oder des JAR-PPL können Ecolight-Stunden nicht angerechnet werden, jedoch umgekehrt.
Ecolight-Piloten müssen wie alle PPL-Piloten mind. über ein Medical Class II gemäss JAR-FCL verfügen.
Also das wars zunächst mit dem UL-Urlaub in der Schweiz. Vielleicht bessert sich das noch.
Gruß
Lothar